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Gemeinschaftsgärten

Mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 14.11.2024 fördert die Stadt Graz Gemeinschaftsgärten. Diese Förderung dient primär der ökologischen und klimafreundlichen Gestaltung des Stadtraums, ökologischen, lokalen Lebensmittelversorgung und bewusstseinsschaffenden gärtnerischen Aktivitäten.

Beachten Sie bitte:

  • Klein-, Heim- bzw. Schrebergärten sind keine Gemeinschaftsgärten.
  • Die Definition von Gemeinschaftsgärten ist § 2 der oben stehenden Richtlinien zu entnehmen.  
  • Einreichfrist für das vollständig ausgefüllte Antragsformular ist bis 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres.

Nähere Informationen