Mit der Unterstützung von Bürgerenergiegemeinschaften durch den Klimaschutzfonds soll die Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen gefördert und klimafreundliches Verhalten positiv hervorgehoben werden.
Die Gründung von Energiegemeinschaften im Sinne des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaketes soll maßgeblich dazu beitragen, dezentralisierte Versorgung zu fördern und Bürger:innen stärker an der Energiewende teilhaben zu lassen. Diese Bürgerenergiegemeinschaften sind ein wesentliches Element beim Ziel der Bundesregierung, die Stromversorgung Österreichs bis 2030 auf 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energieträgern umzustellen und Österreich bis 2040 klimaneutral zu machen.
Nachdem das EAG-Paket im Juli 2021 vom Nationalrat und vom Bundesrat beschlossen wurde, empfahl der Fachbeirat zusätzlich zu den Förderungen von Photovoltaik-Anlagen, Photovoltaik-Kleinstanlagen für Balkone, intensiver Dachbegrünung und der Kombination aus Photovoltaik und Begrünung am Dach die Unterstützung von Bürgerenergiegemeinschaften.
Wir betreten neues Land
Bürgerenergiegemeinschaft können elektrische Energie erzeugen, verbrauchen, speichern oder verkaufen. Mitglieder oder Gesellschafter einer Bürgerenergiegemeinschaft dürfen natürliche sowie juristische Personen und Gebietskörperschaften sein. Ihr Hauptzweck darf jedoch nicht im finanziellen Gewinn liegen, sondern sie soll vorrangig ökologische, wirtschaftliche oder sozialgemeinschaftliche Vorteile bringen. Die Bildung derartiger Bürgerenergiegemeinschaften wird eine essentielle Voraussetzung sein, die einschlägigen Klimaschutzziele insbesondere im Bereich der Strombereitstellung zu erreichen. So kann etwa nur durch Bürgerenergiegemeinschaften eine vollflächige Nutzung von Dachflächen für die Stromerzeugung geschafft werden.
Finanzielle Unterstützung
Die Bildung derartiger Gemeinschaften stellt für alle Beteiligten Neuland dar. Um erste Pilotprojekte zu unterstützen, soll daher sowohl die Vorbereitungsphase in Form von Beratungsleistungen, als auch die praktische Umsetzung erster derartiger Bürgerenergiegemeinschaften im Grazer Stadtgebiet finanziell unterstützt werden:
- bis zu 3.000 Euro für vorbereitende Beratungsleistungen
- bis zu 8.000 Euro für die praktische Umsetzung
Unter www.digitalestadt.graz.at kann man mit dem Betreff „Bürgerenergiegemeinschaft" um Unterstützung ansuchen. Die fachliche Beurteilung der Unterstützungsfähigkeit und der Höhe der Unterstützung erfolgt durch die Klimaschutz-Arbeitsgruppe.
Fördersumme Klimaschutzfonds: 62.000 Euro