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Förderung Photovoltaik-Kleinstanlagen für Balkone

Gefördert werden Photovoltaik-Kleinstanlagen für Balkone bis zu einer Spitzenleistung von 800 Watt (Wp). Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der Anschaffungskosten, jedoch maximal 400 Euro. Inkludiert ist auch die Unterstützung für die fachmännische Inbetriebnahme der Anlage. Alle Förderungen können nur für Neuanlagen innerhalb des Grazer Stadtgebiets beantragt werden. Die Sonder-Förderaktion tritt mit 01.01.2024 in Kraft. Sie gilt bis zur Ausschöpfung des Fördervolumens und
endet - ACHTUNG - Mitternacht 31. Dezember 2024.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung. Nähere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie.

Förderanträge können hier gestellt werden.